Brand­schutz­konzepte

Im Bauantragsverfahren wird nach Landesbauordnung Baden-Württemberg ein Nachweis zur Erfüllung der Schutzziele im Brandschutz verlangt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Für Bestandsgebäude im Zuge einer Nutzungsänderung oder für Neubauten der Gebäudeklasse 1-5 und Sonderbauten kann ein solcher Nachweis erforderlich sein. Müssen hingegen nur besondere Fragestellungen geklärt werden, kann dies in Form einer brandschutztechnischen Stellungnahme behandelt werden.

Brandschutz­nachweis

Im Brandschutznachweis werden die materiellen Forderung der Landesbauordnung (LBO BW) durch eine Gegenüberstellung der Vorschrift (Soll) zur Planung (Ist) bescheinigt, sodass das Gebäude genehmigungsfähig ist.

Für die Baugenehmigung ist dann ein Nachweis, bestehend aus einem Text, welcher den baulichen, anlagentechnischen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz behandelt, erforderlich. Dieser wird durch entsprechende Brandschutzpläne ergänzt.

Anwendung (Regelbauten):
– Wohngebäude
– Einfache Bürogebäude
– Tiefgaragen

Darstellung:
– Soll-Ist Abgleich
– Text
– Brandschutzplan

Brandschutz­konzept

Für Sonderbauten wie Industriebau, Schulen oder größere Verkaufsstätten kommen ergänzende zusätzliche Richtlinien zur Anwendung, die ein umfassendes Brandschutzkonzept erfordern. Nicht immer funkZonieren die Regelungen der Landesbauordnung bei komplexen Sonderbauten, sei es durch die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes oder durch zu hohe Kosten für die Umsetzung.

Als Fachplaner entwickeln wir in Eigenverantwortung wirtschaftliche Lösungen für unsere Kunden. Eine Abweichung zur LBO ist ausdrücklich erlaubt, sofern die Schutzziele durch eine Kompensation erreicht werden. – So lassen sich oft teure Brandschutzmaßnahmen sparen und unterscheidet uns von vielen anderen Büros!

Anwendung (Sonderbauten):
– Industriebau
– Schulen
– Kindergärten
– Pflegeheime
– Hotels

Darstellung:
– Ausführlicher, Schutzziel orientierter Textteil
– Formulierung von Abweichungen
– Brandschutzpläne

Prüfung von Brandschutzkonzepten

Das Brandschutzkonzept wird in Baden-Württemberg von einem unabhängigen Prüfsachverständigen geprüft. Dieser stellt die „Bescheinigung Brandschutz I“ aus, welche an das Bauamt geschickt und an den Bauantrag angehängt wird.

Es beginnt die korrekte Umsetzung des Brandschutzkonzepts, welche nach Fertigstellung in Form der „Bescheinigung Brandschutz II“ durch den Prüfer bestätigt und an das Bauamt geschickt wird.

Jetzt ist das Gebäude genehmigt und es besteht baurechtlich eine offizielle Nutzungserlaubnis.

Brandschutz­gutachten

Im Brandschutzgutachten werden konkrete Probleme im Bereich des Brandschutzes in Form einer brandschutztechnischen Stellungnahme durch einen Fachplaner oder Sachverständigen beurteilt.

Oft fordert die Behörde bei Bestandsbauten kein gesamtes Konzept, sondern eine einfache Stellungnahme zur Klärung einzelner Fragestellungen eines Gebäudes im Bezug auf den Brandschutz.

Bauüber­wachung Brand­schutz

Als Qualitätssicherung im Bereich vorbeugender Brandschutz überwachen wir die gesamte Bauphase, damit während des Baufortschritts keine Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept übersehen werden. So stellen wir sicher, dass die Gebäudehülle (Fassade, Wärmedämmverbundsystem, etc.), der Rohbau (Anforderungen an Wände) und die Ausbauphase (z.B. Anforderungen an Abschlüsse, Brandschottungen) dem Soll Zustand entsprechen und das Bauvorhaben am Ende der Bauzeit ohne Mängel an den Bauherrn übergeben werden kann.

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