Brandschutzbeauftragter
- Wir unterstützen Sie als externen Brandschutzbeauftragten gemäß Forderung eines Brandschutzkonzepts oder behördlichen Auflagen
Brandschutz während der Bauphase
Bei Neubau, Umbau oder Sanierungsmaßnahmen ändert sich die Umgebung täglich und somit auch die Brandgefahren. Während in der Rohbau Phase vor allem schwer entflammbare Rohstoffe zum Einsatz kommen, steigt das Brandrisiko mit dem Innenausbau rasant an. Es werden mehr Handwerker auf der Baustelle beschäftigt und leicht entflammbare Rohstoffe gelagert und verbaut. Durch feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen oder Trennschleifen steigt die Brandgefahr um ein Vielfaches. Als externer Brandschutzbeauftragter begleiten wir Bauvorhaben um gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Mit welchen Brandrisiken muss gerechnet werden?
Brandstiftung ist nach wie vor ein großes Problem, mit dem man sich zwingend auseinandersetzen muss. Deshalb ist es wichtig vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört, den Zutritt zur Baustelle für unbefugte zu sichern. Beispielsweise durch Bautüren oder einen Bauzaun.
Bei der Lagerung von brennbaren Stoffen, wie Gips-Verbundplatten, Fußböden oder Rohre aus PVC, ist zu beachten, dass diese mit einem Abstand von mindestens 5 Meter entfernt zum Gebäude gelagert werden. Gleiches gilt für Abfälle und Bauschutt.
Durch menschliches Fehlverhalten, können ebenso verheerende Brände verursacht werden. Zum Beispiel durch das Wegwerfen einer Zigarette. Daher muss ein generelles Rauchverbot auf der Baustelle oder speziell dafür ausgewiesene Raucherbereiche festgelegt werden.
Sicherstellen der Flucht- und Rettungswege
Die Sicherheit des Arbeitsplatzes muss an erster Stelle stehen, damit auch die volle Leistung hinter dem Lohn stehen kann. Flucht- und Rettungswege, sowie Feuerwehrzufahrten sind zwingend freizuhalten, damit im Brandfall alle anwesenden Personen sicher und schnell das Gebäude verlassen können.
Die Kennzeichnung der Fluchtwege ist in der Arbeitsstättenrichtilinie ASR A2.3 festgelegt.
Anforderungen zu Feuerwehreinfahrten findet man hingegen in der DIN 14090.
Eine Baustelle ohne Feuerlöscher - undenkbar!
Feuerlöscher gehören nicht nur in das fertige Gebäude. Schon während der Bauphase muss der Brandschutz sichergestellt werden. Die Anzahl der benötigten Feuerlöscher auf einer Baustelle werden anhand einer Löschmittel Berechnung nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 ermittelt – und sind verpflichtend!
Unter Absatz 8 findet man weitergehende Anforderung an Baustellen:
• Werden Arbeiten mit erhöhter Brandgefährdung durchgeführt z.B.
Trennen, Schweißen, Brennen, Löten, Flammarbeiten und Farbspritzen, ist für jedes benutzte Arbeitsmittel ein Feuerlöscher bereit zu stellen. Dieser muss mindestens 6 Löschmitteleinheiten umfassen.
• Für Baustellen mit besonderer Gefährdung z.B.
Hochhausbau sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich! Diese findet man im Punkt 6.2 in der ASR A2.2.
Als Brandschutzbeauftragter können wir die Brandgefährdung anhand einer Gefährdungsbeurteilung richtig einschätzen, sodass entsprechende Feuerlöscher bereit gestellt werden können.
Die Brandschutz Unterweisung bei feuergefährlichen Arbeiten
Sollten Handwerker auf der Baustelle feuergefährliche Arbeiten durchführen, sind diese gemäß ASR A2.2 Absatz 8 (3) vor Aufnahme der Tätigkeit theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen.
Theoretische Brandschutz Unterweisung
– Aufklärung der Brandrisiken und Brandgefahren
– Verhalten im Brandfall
– Brandklassen
– Brandbekämpfung, Umgang mit einem Feuerlöscher
Praktische Brandschutz Unterweisung
– Feuerlöscher Training mit einem Übungsgerät
Fazit
Wie Sie sehen, ist es extrem wichtig den Brandschutz von Anfang an zu betrachten. Denn nur so kann das Brandrisiko minimiert werden. Doch genauso wichtig ist, dass Sie jemanden haben, auf den Sie sich verlassen können und ein breites Fachwissen mit sich bringt um alle Vorgaben einzuhalten.
Wir übernehmen als Brandschutzbeauftragter die Verantwortung auf Ihrer Baustelle, dokumentieren alle Brandschutz Begehungen, überwachen feuergefährliche Arbeiten und geben diese frei. Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung und Evakuerungskonzepte je nach Baufortschritt.
Auf uns ist immer Verlass! Wir beraten Sie gerne.
Brandschutz im Unternehmen
Als Unternehmer müssen Sie sich mit einer Vielzahl an Aufgaben und Anforderungen an den Brandschutz beschäftigen. Sie sind für das verantwortlich was Sie tun, aber auch für das was Sie nicht tun.
Um diese große Verantwortung aufzuteilen, können Sie uns als externer Brandschutzbeauftragter bestellen.
Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
Das beste Brandschutzkonzept bringt nichts, wenn es unbeachtet in einem Ordner liegt. Genau hier fängt unser Ansatz an.
Wir schauen, was sind die Schwerpunkte des betrieblichen Brandschutzes. Welche Flucht- und Rettungswege wurden festgelegt, sind Flucht- und Rettungspläne vorhanden und aktuell? Oder muss eine Aktualisierung veranlasst werden.
Funktionieren die Brandschutztüren, sind genügend Feuerlöscher in ausreichender Anzahl vorhanden?
Aufstellen einer Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung gilt als wichtige Präventionsmaßnahme und kann durch Forderungen aus Gesetzen und Verordnungen verpflichtend werden. Der Arbeitgeber muss Brandschutzmaßnahmen umsetzen, die für die Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten notwendig sind.
Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung mit den Teilen A, B und C nach DIN 14096.
Rechtssichere Brandschutzdokumentation
Jede Brandschutzbegehung dokumentieren wir mit einer speziell dafür entwickelten Software. Sie erhalten einen Zugang für Ihren PC, sowie die Brandschutzdokumentation als PDF um stets auf dem aktuellen Stand zu sein. Mit Hilfe von Fotos und Kommentaren können wir genau erfassen wo sich Mängel befinden und Sie direkt über die notwendige Behebung des Mangels mit deren Zuständigkeit informieren.
So ist die Brandsicherheit Ihres Gebäudes zu jeder Zeit nachweisbar.