Bestuhlungspläne

Sicher planen. Zulässig umsetzen. Veranstaltungen verantwortungsvoll durchführen.

Veranstaltungen professionell absichern –
mit genehmigungsfähigen Bestuhlungsplänen

Ob Konferenz, Konzert oder Sportevent – sobald mehr als 200 Personen in einem Veranstaltungsraum untergebracht werden, schreibt die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO bzw. SBauVO) einen verbindlichen Bestuhlungsplan vor. Das betrifft unter anderem:

Der Bestuhlungsplan muss für jede Nutzungssituation die Bestuhlungsart, die Anzahl und Anordnung der Sitzplätze, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Rollstuhlplätze, Bühnenbereiche sowie die Zugänglichkeit und Sicherheit exakt dokumentieren – rechtskonform und genehmigungsfähig.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Was zeigt ein Bestuhlungsplan?

Ein Bestuhlungsplan dokumentiert unter anderem:

  • Art der Bestuhlung (z.B. Theater-, Bankett- oder parlamentarische Anordnung)
  • Anzahl und Position der Sitzplätze
  • Plätze für Rollstuhlfahrer
  • Bühne, Vortrags- oder Szenenflächen
  • Verlauf und Breite der Rettungswege
  • Lage und Breite der Notausgänge
  • Zugang zu technischen Einrichtungen

Wichtig: Die genehmigte Besucherzahl und Anordnung dürfen nicht verändert werden. Ein Plan muss je Veranstaltungsart und Nutzung vorliegen und ist gut sichtbar im Eingangsbereich des Versammlungsraums anzubringen.

So arbeitet Zacher Brandschutz – sicher, strukturiert, genehmigungsfähig

Mit unserer Erfahrung in Veranstaltungs- und Brandschutzplanung sorgen wir dafür, dass Ihre Bestuhlungspläne vollständig, übersichtlich und rechtskonform sind. Wir kennen die Anforderungen der Behörden und erstellen Ihre Pläne so, dass sie reibungslos genehmigt und praktisch umgesetzt werden können – inklusive Abstimmung mit Bauämtern oder Brandschutzdienststellen.

Ihr Weg zum Bestuhlungsplan mit Genehmigungssicherheit

1. Veranstaltungsdaten und Pläne bereitstellen

Senden Sie uns Grundrisse (idealerweise DWG oder PDF) sowie Infos zur geplanten Nutzung, Besucherzahl und Bestuhlungsart.

2. Vor-Ort-Begehung (bei Bedarf)

Bei komplexen Veranstaltungsstätten führen wir eine persönliche Begehung durch – zur Prüfung von Fluchtwegen, Breiten und Raumstrukturen.

3. Erstellung & Abstimmung

Wir erstellen einen detailgenauen, VStättVO-konformen Plan – abgestimmt auf Ihre Anforderungen und bereit zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde.

4. Übergabe

Sie erhalten den fertigen Bestuhlungsplan digital (PDF) und auf Wunsch druckbereit – inklusive technischer Erläuterungen und Montageempfehlungen.

2–4 Wochen – abhängig von Umfang, Raumgröße und gewünschtem Abstimmungsgrad.

FAQ – Häufig gestellte Fragen
zum Thema Bestuhlungspläne

Sobald ein Veranstaltungsraum mehr als 200 Personen fasst oder gemeinsame Rettungswege bestehen – geregelt in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO bzw. SBauVO) der Bundesländer.

Der Betreiber oder Veranstalter ist gesetzlich zur Erstellung verpflichtet und muss den Plan der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorlegen.

Abweichungen (z.B. zusätzliche Stuhlreihen oder veränderte Anordnung) sind unzulässig und können zur Untersagung der Veranstaltung führen – oder im Ernstfall haftungsrechtliche Folgen haben.

Ja – der Bestuhlungsplan muss im Bereich des Haupteingangs des Versammlungsraums gut sichtbar angebracht sein.

Ja – wir erstellen Bestuhlungs- und Flächenpläne auch für temporäre Veranstaltungen, Zelte oder Freianlagen mit Szeneflächen (z.B. Open-Air-Bühnen).

Zacher Brandschutz
Ihr Partner für Bestuhlungspläne
mit Verantwortung

Wir sorgen dafür, dass Ihre Veranstaltung sicher und ordnungsgemäß genehmigt durchgeführt werden kann – mit Bestuhlungsplänen, die sowohl behördlich anerkannt als auch praktisch umsetzbar sind.

Ob für Theater, Konzerthallen, Kinos, Kongresszentren, Freiflächen oder temporäre Events:

Wir kennen die Vorschriften – und setzen sie für Sie um. Lassen Sie sich jetzt beraten oder senden Sie direkt Ihre Unterlagen.

Wir erstellen Ihnen ein individuelles, verbindliches Angebot.

Oder rufen Sie uns direkt an unter:

Telefon:

E-Mail: