Sicher planen. Zulässig umsetzen. Veranstaltungen verantwortungsvoll durchführen.
Ob Konferenz, Konzert oder Sportevent – sobald mehr als 200 Personen in einem Veranstaltungsraum untergebracht werden, schreibt die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO bzw. SBauVO) einen verbindlichen Bestuhlungsplan vor. Das betrifft unter anderem:
Der Bestuhlungsplan muss für jede Nutzungssituation die Bestuhlungsart, die Anzahl und Anordnung der Sitzplätze, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Rollstuhlplätze, Bühnenbereiche sowie die Zugänglichkeit und Sicherheit exakt dokumentieren – rechtskonform und genehmigungsfähig.
Ein Bestuhlungsplan dokumentiert unter anderem:
Wichtig: Die genehmigte Besucherzahl und Anordnung dürfen nicht verändert werden. Ein Plan muss je Veranstaltungsart und Nutzung vorliegen und ist gut sichtbar im Eingangsbereich des Versammlungsraums anzubringen.
Mit unserer Erfahrung in Veranstaltungs- und Brandschutzplanung sorgen wir dafür, dass Ihre Bestuhlungspläne vollständig, übersichtlich und rechtskonform sind. Wir kennen die Anforderungen der Behörden und erstellen Ihre Pläne so, dass sie reibungslos genehmigt und praktisch umgesetzt werden können – inklusive Abstimmung mit Bauämtern oder Brandschutzdienststellen.
1. Veranstaltungsdaten und Pläne bereitstellen
Senden Sie uns Grundrisse (idealerweise DWG oder PDF) sowie Infos zur geplanten Nutzung, Besucherzahl und Bestuhlungsart.
2. Vor-Ort-Begehung (bei Bedarf)
Bei komplexen Veranstaltungsstätten führen wir eine persönliche Begehung durch – zur Prüfung von Fluchtwegen, Breiten und Raumstrukturen.
3. Erstellung & Abstimmung
Wir erstellen einen detailgenauen, VStättVO-konformen Plan – abgestimmt auf Ihre Anforderungen und bereit zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde.
4. Übergabe
Sie erhalten den fertigen Bestuhlungsplan digital (PDF) und auf Wunsch druckbereit – inklusive technischer Erläuterungen und Montageempfehlungen.
Sobald ein Veranstaltungsraum mehr als 200 Personen fasst oder gemeinsame Rettungswege bestehen – geregelt in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO bzw. SBauVO) der Bundesländer.
Der Betreiber oder Veranstalter ist gesetzlich zur Erstellung verpflichtet und muss den Plan der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorlegen.
Abweichungen (z. B. zusätzliche Stuhlreihen oder veränderte Anordnung) sind unzulässig und können zur Untersagung der Veranstaltung führen – oder im Ernstfall haftungsrechtliche Folgen haben.
Ja – der Bestuhlungsplan muss im Bereich des Haupteingangs des Versammlungsraums gut sichtbar angebracht sein.
Ja – wir erstellen Bestuhlungs- und Flächenpläne auch für temporäre Veranstaltungen, Zelte oder Freianlagen mit Szeneflächen (z. B. Open-Air-Bühnen).
Wir sorgen dafür, dass Ihre Veranstaltung sicher und ordnungsgemäß genehmigt durchgeführt werden kann – mit Bestuhlungsplänen, die sowohl behördlich anerkannt als auch praktisch umsetzbar sind.
Ob für Theater, Konzerthallen, Kinos, Kongresszentren, Freiflächen oder temporäre Events:
Wir kennen die Vorschriften – und setzen sie für Sie um. Lassen Sie sich jetzt beraten oder senden Sie direkt Ihre Unterlagen.
Wir erstellen Ihnen ein individuelles, verbindliches Angebot.